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   LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03   

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https://dejure.org/2006,26167
LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03 (https://dejure.org/2006,26167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.07.2006 - L 4 KR 73/03 (https://dejure.org/2006,26167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - L 4 KR 73/03 (https://dejure.org/2006,26167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld; Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen; Zumutbarkeit einer Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03
    Hierbei hat das BSG sein Urteil vom 08.02.2000 bestätigt (BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 = BSGE 85, 271), mit dem es entschieden hat, dass die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten nicht dadurch entfällt, dass er sich nach Beendigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos meldet und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt.
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03
    Zunächst hatte das BSG mit Urteil vom 14.02.2001 (SozR 3-2500 § 44 Nr. 9) entschieden, dass für die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten die bisherige Tätigkeit auch nach dem Verlust des Arbeitsplatzes maßgebend ist; diese Rechtsprechung ist durch die Neufassung der Kriterien, nach denen sich seit dem 01.04.1997 die Zumutbarkeit einer Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung richtet, nicht überholt.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03
    Für diese Fallkonstellation hat das BSG mit Urteil vom 19.09.2002 (SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 = BSGE 90, 72) entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit sich nicht mehr nach den besonderen Anforderungen der zuletzt ausgeübten Beschäftigung richtet, wenn der Versicherte seit dem Verlust des Arbeitsplatzes mehr als sechs Monate als Arbeitsloser krankenversichert war.
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03
    Soweit die frühere Rechtsprechung des BSG zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (z.B. BSG vom 30.11.1993 SozR 3-2500 § 48 Nr. 5; BSG vom 28.09.1993 BSGE 73, 121) wurde sie vom BSG ausdrücklich aufgegeben.
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 4 KR 73/03
    Soweit die frühere Rechtsprechung des BSG zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (z.B. BSG vom 30.11.1993 SozR 3-2500 § 48 Nr. 5; BSG vom 28.09.1993 BSGE 73, 121) wurde sie vom BSG ausdrücklich aufgegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2009 - L 4 KR 73/08
    An dem Begehren auf den Erlass eines Widerspruchsbescheides hat der Kläger im Berufungsverfahren (AZ: L 4 KR 73/03) im Senatstermin am 5. Mai 2004 ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

    Feststellungen zu diesen Verfahren können daher in einem Wiederaufnahmeverfahren betreffend das Verfahren S 9 KR 53/00 bzw. L 4 KR 73/03 nicht getroffen werden.

  • SG Hannover, 14.05.2007 - S 19 KR 1332/04
    Vor diesem Hintergrund findet die Ausstellung eines Zahlscheines "bis auf weiteres" und ohne ärztliche Untersuchung keine ausreichende Grundlage (Bayri-sches Landessozialgericht, Urteil vom 13.07.2006, AZ L 4 KR 73/03).
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